In diesem Jahr findet die Beitragskassierung wieder per Überweisung statt !!

 

Beitragsaufstellung

Mitgliedsbeitrag        (Inkl.  Geschäftsführerbestellung beim KAV )                           = 107,00 €

Arbeitseinsatz / 5 Std je Mitglied (  10,00 €  )                                                             = 50,00 €

Mitgliedsbeitrag Jugend                                                                                                  = 30,00 €

Aufnahmegebür / Neuaufnahme                                                                                   = 20,00 €

Liegeplatz f. Mitglieder                                                                                                     = 30,00 €

Fremdvergabe Liegeplatz                                                                                               = 60,00 €

Da es in diesem Jahr neue Gewässerverzeichnisse ( 2 € )  und neue Gewässerordnungen  giebt , erhöt sich das Porto

auf  5 € ,  und wer eine Sachsenmarke bestellt hat auf  7,50 €

 

Den Jugendlichen ist eine Teilname an den Arbeitseinsätzen freigestellt.

Eine Freistellung von den Pflichtstunden kann auf Antrag bei triftigem Grund gesundheitlicher Art erfolgen und wird jährlich neu erteilt.

Mit dem 70. Geburtstag ist unseren Senioren eine Teilname an den Arbeitseinsätzen grundsätzlich freigestellt.

 

Die Fälligen Beträge können auch auf das Vereinskonto überwiesen werden.

Für die Zustellung der Beitragsmarken fallen dieses Jahr  5,00 € an

      Saalesparkasse

      Bankleitzahl : 80053762

      Konto-Nr. : 3560000024

      Iban Nr. : DE66800537623560000024

Bei der Einzahlung bitte die Fischereierlaubnisschein-Nr. mit angeben !!

Den Fischereierlaubnisschein und die Fangkarte in einen Umschlag stecken und zu Anke schicken !!! 

der Fischereierlaubnisschein ist die gelbe Karte ......

 

Anke Fehlkamm    Schillerstraße 14  06242 Krumpa     Bitte nur im Dringenden Notfall bei Anke anrufen !!!        und wenn , dann bitte nur in der Zeit von  17.00 Uhr  bis 19.00 Uhr

Bootsbesitzer die keinen Bootsliegeplatz haben müssen ihre Boote aus dem Gelände entfernen .

Das gleiche gilt auch für Bootsbesitzer die ihren Liegeplatz nicht bis zum 1. Juni bezahlt haben.

Aus welchen Gründen auch immer wird die Sorgfaltspflicht einzelner Bootsbesitzer hinsichtlich ihres Bootes an unseren Stegen grob vernachlässigt so dass es wiederholt zu Schäden an den Stegen und an Nachbarbooten kam .

Schäden sind durch den Verursacher grundsätzlich zu ersetzen .

Wer seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt ( kontrolle nach starken Winden und Niederschlägen ) dem wird der Liegeplatz entschädigungslos gekündigt .

Das gleiche gilt für Bootseigner mit Stegliegeplatz welche ihre Boote ohne triftigen Grund bis zum 1. Mai nicht zu Wasser bringen . ( triftige Gründe dem Vorstand melden )

Bootsnummern sind beidseitig am Boot an zu bringen ( 10 cm hoch und 1 cm stark ).

 

Der Vorstand.

f21

Angelverein Rossbach Schlacht Grosskayna e.V.

am See

 

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       Verein

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letzte Aktualisierung

am 23.03.2024

Angelkarten sind hier erhältlich

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